VerfG Potsdam · Brandenburg Beschluss

Verwerfung der Verfassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit KI-Titel

Verfassungsbeschwerde · Zulässigkeit · Verfassungsgerichtsgesetz · Verwerfung

Verfassungsbeschwerde verworfen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg zu verwerfen, nachdem die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 31. Mai 2012 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit ihrer Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist.

Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.