ArbG München · Bayern Beschluss zitiert von 1

Gegenstandswertfestsetzung in einem Arbeitsverfahren KI-Titel

Gegenstandswert · Arbeitsgericht · Verfahrenskosten

Arbeitsrecht

Tenor

Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 10.000,00 € für das gesamte Verfahren festgesetzt.

Gründe

1

Auf die Ausführungen im Beschluss vom 24.5.2023 wird Bezug genommen.