ArbG München · Bayern Beschluss zitiert von 1
Gegenstandswertfestsetzung in einem Arbeitsverfahren KI-Titel
Gegenstandswert · Arbeitsgericht · Verfahrenskosten
Arbeitsrecht
Tenor
Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 10.000,00 € für das gesamte Verfahren festgesetzt.
Gründe
1 Auf die Ausführungen im Beschluss vom 24.5.2023 wird Bezug genommen.