Änderungen der Lohnsteuerklasse iS des § 113 Abs 1 S 2 und 3 AFG wirken leistungsrechtlich auch dann auf den …
Sozialrecht
Leitsatz
Änderungen der Lohnsteuerklasse iS des § 113 Abs 1 S 2 und 3 AFG wirken leistungsrechtlich auch dann auf den Zeitpunkt zurück, in dem erstmals die Voraussetzungen für die Änderung vorgelegen haben, wenn die geänderte Lohnsteuerklasse erstmals für ein späteres Kalenderjahr auf der Lohnsteuerkarte eingetragen worden ist und eingetragen werden konnte. Auf die zeitliche Begrenzung der Möglichkeit einer rückwirkenden Eintragung in die Lohnsteuerkarte durch die Stichtagsregelung nach § 39 Abs 5 EStG kommt es nach Wortlaut und Zweck der Regelung gemäß § 113 Abs 1 AFG nicht an.