AG Clausthal-Zellerfeld · Niedersachsen Beschluss

Aufhebung des Beitrittsbeschlusses im Zwangsversteigerungsverfahren KI-Titel

Rangklasse · Vorrecht · Ablösung · Zwangsversteigerung · Hausverwalter

Sachen- und Grundstücksrecht Aufgehoben

Tenor

In der Zwangsversteigerungssache

betreffend den im Wohnungsgrundbuch von Altenau Blatt ... eingetragenen 82/100.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück, lfd. BV-Nr. ..., 2/zu 1, verbunden mit Sondereigentum

Eigentümer: ...

wird der Beitrittsbeschluss vom 15.04.2009 aufgehoben. Bestrangig betreibende Gläubigerin ist somit nunmehr die ... Bank, ...

Gründe

Der Beschluss vom 15.04.2009, der den Beitritt des Hausverwalters ... in Rangklasse 2 ausweist, ist rechtlich fehlerhaft und insoweit nicht haltbar. Die Zulassung des Beitritts hätte nur in Rangklasse 5, jedoch nicht in Rangklasse 2 erfolgen dürfen. Die Obergrenze der privilegierten Rangklasse 2 beträgt 5% des festgesetzten Verkehrswertes. In diesem Verfahren sind dies insgesamt 1.190,00 €. In Höhe dieses Betrages ist der Gläubiger Herr ... bereits durch die ... Bank abgelöst worden und damit in dieser Höhe auch vollumfänglich befriedigt. Durch die Ausschöpfung der 5% im Rahmen des Anordnungsbeschlusses ist das Vorrecht für weitere Forderungen des Verwalters verbraucht und durch die Ablösung der ... Bank auf diese übergegangen.