EuGH Generalanwalt Lenz Schlussanträge

EGKS – Anpassung der Lieferquoten

Hoogovens Groep BV und Federacciai (Federazione imprese siderurgiche italiane) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Europarecht

Gründe

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Generalanwalt Carl Otto Lenz hat seine Schlussanträge am 28 . April 1989 vorgetragen (*). Er hat dem Gerichtshof vorgeschlagen, wie folgt zu entscheiden :

1

) a)Die Klage in der Rechtssache 218/87 wird abgewiesen .

b ) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in der Rechtssache 218/87 .

2

) a)Die Entscheidung Nr . 1433/87 der Kommission vom 20 . Mai 1987 wird für nichtig erklärt .

b ) Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in der Rechtssache 223/87 einschließlich derjenigen des Verfahrens wegen einstweiliger Anordnung .

3

) a ) Artikel 5 der Entscheidung Nr . 194/88 der Kommission vom 6 . Januar 1988 wird für nichtig erklärt .

b ) Im übrigen wird die Klage in der Rechtssache 72/88 abgewiesen .

c ) In der Rechtssache 72/88 trägt jede Partei ihre eigenen Kosten .

4

) a ) Artikel 17 der Entscheidung Nr . 194/88 der Kommission vom 6 . Januar 1988 wird für nichtig erklärt .

b ) Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in der Rechtssache 92/88 einschließlich derjenigen des Verfahrens wegen einstweiliger Anordnung .

(*) Originalsprache : Deutsch .

C/j