LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Der Genuß von Haschisch beseitigt die objektive Verfügbarkeit eines Arbeitslosen gemäß § 103 Abs 1 S 1 Nr 1 …

Sozialrecht

Leitsatz

1. Der Genuß von Haschisch beseitigt die objektive Verfügbarkeit eines Arbeitslosen gemäß § 103 Abs 1 S 1 Nr 1 AFG regelmäßig nicht.

2. Eine Ausnahme ist für den chronischen Konsum hoher Dosen zu machen.