Der Genuß von Haschisch beseitigt die objektive Verfügbarkeit eines Arbeitslosen gemäß § 103 Abs 1 S 1 Nr 1 …
Sozialrecht
Leitsatz
1. Der Genuß von Haschisch beseitigt die objektive Verfügbarkeit eines Arbeitslosen gemäß § 103 Abs 1 S 1 Nr 1 AFG regelmäßig nicht.
2. Eine Ausnahme ist für den chronischen Konsum hoher Dosen zu machen.