VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Beschluss zitiert von 2
Abweisung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz KI-Titel
vorläufiger Rechtsschutz · Antrag abgelehnt · Kostenfestsetzung · Streitwert
Verwaltungsrecht
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Gründe
2 1. Der Antrag wird abgelehnt.