VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Beschluss zitiert von 2

Abweisung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz KI-Titel

vorläufiger Rechtsschutz · Antrag abgelehnt · Kostenfestsetzung · Streitwert

Verwaltungsrecht

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

Gründe

2

1. Der Antrag wird abgelehnt.