E-Mail-Adresse löschen und Zahlung von Schadensersatz KI-Titel
Datenschutz · Schadensersatz · Rechtsanwaltskosten · Anerkenntnisurteil
Zivilrecht
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt,
a) an die Klägerin 604,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 05.09.2016 zu zahlen,
b) an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 12.12.2016 zu zahlen,
c) die E-Mail-Adresse der Klägerin „…[email protected]“ aus ihrem System zu löschen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert wird auf 650,00 € festgesetzt.