AG Köln · Nordrhein-Westfalen Abteilung 304 Beschluss

Die gerichtliche Regelung des Umgangs ist nunmehr 4 ½ Jahre alt

Familienrecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

wird der erneute Ordnungsgeldantrag des Kindesvaters zurückgewiesen.

Gründe

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Die gerichtliche Regelung des Umgangs ist nunmehr 4 ½ Jahre alt. Die Kinder befinden sich nunmehr in der Pubertät.

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Das strikte Beharren des Kindesvaters auf vormaligen Rechtspositionen stellt sich jetzt als erziehungsschädlich dar.

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Er hat mit Kindern und Kindesmutter Konsens zu erzielen oder sich Rat beim Jugendamt zu holen.

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Köln, 19.07.2010AmtsgerichtRichterin am Amtsgericht