Einziehung des Tatertrags bei Straftat KI-Titel
BGH, Beschluss vom 1. August 2023 - 5 StR 142/23
Strafrecht Revision verworfen
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom 29. September 2022 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass gegen ihn die Einziehung des Wertes des Tatertrages in Höhe von 112.525 Euro angeordnet wird (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.