Vom Wohngeld können Beiträge zur Hausratversicherung nicht abgesetzt werden, da es als Zuschuß zu den …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Vom Wohngeld können Beiträge zur Hausratversicherung nicht abgesetzt werden, da es als Zuschuß zu den Aufwendungen für den Wohnraum zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens gewährt wird und dieser Zweck einer solchen Absetzung entgegensteht.