OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Leistungen der Jugendhilfe zur Deckung der Kosten der Erziehung von Kindern oder Jugendlichen in …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Leistungen der Jugendhilfe zur Deckung der Kosten der Erziehung von Kindern oder Jugendlichen in Vollzeitpflege sind nicht als Einkommen der Pflegeperson im Rahmen der ihr zu gewährenden Hilfe zum Lebensunterhalt anzurechnen.