Zur Beantwortung der Frage, wie die Vorschriften über die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses ( § …
Zivilrecht
Leitsatz
1. Zur Beantwortung der Frage, wie die Vorschriften über die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses ( § 554, § 554 a BGB ) zu denjenigen über die ordentliche Kündigung (insbesondere § 564 b Abs. 2 Nr. 1 BGB ) bei Vorliegen verzögerter bzw. unpünktlicher Mietzinszahlungen stehen.
2. In einem Fall anhaltender unpünktlicher Mietzinszahlungen ist für eine ordentliche Kündigung keine vorherige erfolglose Abmahnung zwingende Voraussetzung.