OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen 33. Zivilsenat Beschluss

OLG Hamm – 33 U 100/92

Zivilrecht Abgeändert

Tenor

In dem Rechtsstreit

...

wird der Tenor des am 27. Januar 1993 verkündeten Urteils des Senats gemäß § 319 ZPO wegen eines offensichtlichen Schreibversehens wie folgt teilweise berichtigt:

"Auf die Berufung der Beklagten wird das am 4. Juni 1992 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert ..."