Anordnung der Nachlasspflegschaft mit berufsmäßiger Führung KI-Titel
Nachlasspflegschaft · Nachlasspfleger · Sicherung des Nachlasses · Verwaltung des Nachlasses · berufsmäßige Führung
Tenor
wird Nachlasspflegschaft angeordnet.
Zum Nachlasspfleger wird bestellt:
Herr Y., S.-straße, K. Der Wirkungskreis umfasst die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses.
Die Nachlasspflegschaft wird berufsmäßig geführt
28 VI 68/25 | |
Amtsgericht Kempen Beschluss |
Gründe
In der Nachlassangelegenheit
nach der am 00.00.0000 in B. verstorbenen deutschen Staatsangehörigen A., geborene D., geboren am 00.00.0000 in I.,
mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in F.
wird Nachlasspflegschaft angeordnet.
Zum Nachlasspfleger wird bestellt:
Herr Y., S.-straße, K. Der Wirkungskreis umfasst die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses.
Die Nachlasspflegschaft wird berufsmäßig geführt.