AG Kempen · Nordrhein-Westfalen Rechtspfleger/in Beschluss

Anordnung der Nachlasspflegschaft mit berufsmäßiger Führung KI-Titel

Nachlasspflegschaft · Nachlasspfleger · Sicherung des Nachlasses · Verwaltung des Nachlasses · berufsmäßige Führung

Erb- und Versicherungsrecht

Tenor

wird Nachlasspflegschaft angeordnet.

Zum Nachlasspfleger wird bestellt:

Herr Y., S.-straße, K. Der Wirkungskreis umfasst die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses.

Die Nachlasspflegschaft wird berufsmäßig geführt

28 VI 68/25 | |

Amtsgericht Kempen Beschluss |

Gründe

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In der Nachlassangelegenheit

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nach der am 00.00.0000 in B. verstorbenen deutschen Staatsangehörigen A., geborene D., geboren am 00.00.0000 in I.,

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mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in F.

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wird Nachlasspflegschaft angeordnet.

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Zum Nachlasspfleger wird bestellt:

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Herr Y., S.-straße, K. Der Wirkungskreis umfasst die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses.

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Die Nachlasspflegschaft wird berufsmäßig geführt.