OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen können die abgegebenen Stimmen auf den Stimmzetteln auch durch einen …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen können die abgegebenen Stimmen auf den Stimmzetteln auch durch einen Schrägstrich in dem für die Stimmabgabe vorgesehenen Feld gekennzeichnet werden. Zweifel an der Kennzeichnungsabsicht, die sich nicht ohne weiteres klären lassen, führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels oder der einzelnen Stimmabgabe.