Aus der Sicht eines durchschnittlichen VN ist als Dauer der ärztlichen Behandlung der Zeitraum anzusehen, der …
Zivilrecht
Leitsatz
Aus der Sicht eines durchschnittlichen VN ist als Dauer der ärztlichen Behandlung der Zeitraum anzusehen, der zwischen dem ersten und dem letzten Arztbesuch liegt.