AG Hameln · Niedersachsen Urteil LS

Aus der Sicht eines durchschnittlichen VN ist als Dauer der ärztlichen Behandlung der Zeitraum anzusehen, der …

Zivilrecht

Leitsatz

Aus der Sicht eines durchschnittlichen VN ist als Dauer der ärztlichen Behandlung der Zeitraum anzusehen, der zwischen dem ersten und dem letzten Arztbesuch liegt.