VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Beschluss
Ablehnung des Antrags auf einstweilige Anordnung KI-Titel
Einstweilige Anordnung · Verwaltungsverfahren · Prozesskosten
Verwaltungsrecht
Tenor
1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.
2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Gründe
2 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.