VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Ablehnung des Antrags auf einstweilige Anordnung KI-Titel

Einstweilige Anordnung · Verwaltungsverfahren · Prozesskosten

Verwaltungsrecht

Tenor

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

Gründe

2

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.