Kosten der Berufung und vorläufige Vollstreckbarkeit KI-Titel
Versäumnisurteil · Kostenverteilung · vorläufige Vollstreckbarkeit · Streitwertfestsetzung
Zivilrecht Berufung zurückgewiesen
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. Februar 2014 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Stade wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Klägerin auferlegt.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufung wird auf 5.001 € festgesetzt.