OLG Oldenburg · Niedersachsen Beschluss LS

Der Sicherheitsabzug von 20 v.H. vom abgelesenen Geschwindigkeitswert eines nicht justierten Tachometers des …

Strafrecht

Leitsatz

Der Sicherheitsabzug von 20 v.H. vom abgelesenen Geschwindigkeitswert eines nicht justierten Tachometers des nachfahrenden Polizeifahrzeugs tägt allen Unzulänglichkeiten des Geschwindigkeitsmessens durch Hinterherfahren hinreichend Rechnung.