Der Sicherheitsabzug von 20 v.H. vom abgelesenen Geschwindigkeitswert eines nicht justierten Tachometers des …
Strafrecht
Leitsatz
Der Sicherheitsabzug von 20 v.H. vom abgelesenen Geschwindigkeitswert eines nicht justierten Tachometers des nachfahrenden Polizeifahrzeugs tägt allen Unzulänglichkeiten des Geschwindigkeitsmessens durch Hinterherfahren hinreichend Rechnung.