OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Ist der Widerruf von Fördermitteln für den Fall vorbehalten, "wenn und soweit der Bund die Finanzhilfen nach …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Ist der Widerruf von Fördermitteln für den Fall vorbehalten, "wenn und soweit der Bund die Finanzhilfen nach dem StrukturhilfeG einstellt oder kürzt", rechtfertigt die vollständige Einstellung der Finanzhilfen nach dem StrukturhilfeG (StruktHiG) den Widerruf.

Bei der Verteilung der Restmittel und der Überbrückungshilfe war das Land nicht zu einer gleichmäßigen Kürzung aller geförderten Projekte verpflichtet.