BAG 7. Senat Urteil

Sachgrundlose Befristung – Arbeitnehmerüberlassung

Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte Überlassungsdauer - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Arbeitsrecht Aufgehoben

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. April 2022 - 5 Sa 397/21 - aufgehoben.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 9. April 2021 - 2 Ca 144/20 - wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Abweisung des Hilfsantrags zu 3. richtet. Im Übrigen wird die Berufung gegen das vorgenannte Urteil des Arbeitsgerichts Hannover zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext

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Die Parteien haben im Hinblick auf die Urteile in den parallelen Revisionsverfahren - 7 AZR 223/22, 7 AZR 224/22 und 7 AZR 239/22 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.