OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 13

Die Feststellung des Anforderungsprofils eines bestimmten Dienstpostens (Vertreter eines …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Feststellung des Anforderungsprofils eines bestimmten Dienstpostens (Vertreter eines Finanzamtsvorstehers) durch den Dienstherrn, daß eine teilzeitbeschäftigte Beamtin diesen Dienstposten (Besoldungsgruppe A 14) nicht wahrnehmen könne, ist als vorweggenommener Teil einer Auswahlentscheidung nur daraufhin zu überprüfen, ob die Verwaltung den gesetzlichen Rahmen ( § 87a NBG (BG ND ), § 15 Abs 2 NGG (GleichBerG ND )) verkannt hat oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat.