Auch wenn die Vorschrift des § 40 Abs. 2 Satz 1 VVG zu erheblicher Ungleichbehandlung von …
Zivilrecht
Leitsatz
Auch wenn die Vorschrift des § 40 Abs. 2 Satz 1 VVG zu erheblicher Ungleichbehandlung von Versicherungsnehmern führen kann verstößt sie nicht gegen Art. 3 GG.