Kostenübernahme von Suchtersatzstoffen (hier: Methadon):
Sozialrecht
Leitsatz
Kostenübernahme von Suchtersatzstoffen (hier: Methadon):
Die Anwendung substituierender Suchtmittel vermag die Lebensumstände eines Süchtigen zu verbessern, indem sie ihn von dem Zwang zur Beschaffung illegaler Drogen freistellt. Dieses nicht bei der zugrunde liegenden Krankheit (Drogensucht) ansetzende Therapieziel liegt jedoch außerhalb der Leistungspflicht einer Krankenkasse, die Maßnahmen zur sozialen Integration Süchtiger nicht schuldet.