OLG Oldenburg · Niedersachsen Beschluss

Zurückweisung von Vergütungsanträgen des Verteidigers in Adhäsionsverfahren KI-Titel

Vergütungsanspruch · Adhäsionsverfahren · Verteidigerhonorar · Gerichtsgebührenfreiheit

Strafrecht Rechtsmittel verworfen

Tenor

1.Die Verfahren werden wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssachen dem Senat übertragen.

2.Die Beschwerden des dem Angeklagten bestellten Verteidigers gegen die Beschlüsse des Landgerichts Osnabrück vom 22. April 2016,durch den seine Erinnerungen gegen die Zurückweisungen seiner Vergütungsanträge für die bezeichneten Adhäsionsverfahren als unbegründet verworfen worden sind,werden als unbegründet verworfen.Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.