OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Die erst nach Ausreise aus dem Verfolgerstaat erfolgte Eheschließung mit einem anerkannten Asylberechtigten …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die erst nach Ausreise aus dem Verfolgerstaat erfolgte Eheschließung mit einem anerkannten Asylberechtigten ist auch unter dem Gesichtspunkt der geiselähnlichen Inanspruchnahme von Ehegatten in der Regel ein unbeachtlicher subjektiver Nachfluchtgrund.