Feststellung der Eigenschaft als Schiffsführer eines Segelsportbootes.
Strafrecht
Leitsatz
1. Feststellung der Eigenschaft als Schiffsführer eines Segelsportbootes.
2. Darlegung der Eigenschaft im tatgerichtlichen Urteil.
3. Zu der Verantwortung des Schiffsführers für Verstöße des Rudergängers.