Ein sog. Anbauvertrag nach § 12 PrFlG hat öffentlich-rechtlichen Charakter (wie Urt. d. Sen. vom 12.11.1965 …
Leitsatz
1. Ein sog. Anbauvertrag nach § 12 PrFlG hat öffentlich-rechtlichen Charakter (wie Urt. d. Sen. vom 12.11.1965 - OS IV 26/65 -). Für Ansprüche auf Rückzahlung eines auf Grund eines solchen Vertrages geleisteten vorläufigen Beitrages zu Straßenausbaukosten ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
2. Zur näheren Rechtsnatur eines sog. Anbauvertrages.
3. Zur Anwendung der Grundgedanken der §§ 812 ff. BGB auf den öffentlich- rechtlichen Erstattungsanspruch.
4. Einzelfall ist mit der Fragestellung, ob ein Anspruch auf Erstattung des auf Grund eines Anbauvertrages an die Gemeinde gezahlten vorläufigen Beitrages zu Straßenausbaukosten besteht.
5. Erschließungsbeiträge nach dem BBauG können auch zu den Kosten des Ausbaues eines Gehweges gefordert werden.