Wird ein Neubau unter Verwendung von stehengebliebenen Bauteilen eines im übrigen abgebrochen Bauwerks …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Wird ein Neubau unter Verwendung von stehengebliebenen Bauteilen eines im übrigen abgebrochen Bauwerks errichtet, dann sind auch auf diese Bauteile die Vorschriften anzuwenden, die für das neu errichtete Bauwerk gelten.