AG Köln · Nordrhein-Westfalen Anerkenntnisurteil

Zahlung von 119 Euro nebst Zinsen seit 06.12.2012 KI-Titel

Schuldanerkenntnis · Zinsen · Vorläufige Vollstreckbarkeit · Kostenverteilung

Zivilrecht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 119,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von

5 % über den Basiszinssatz seit dem 06.12.2012 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe

1

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 119,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von

2

5 % über den Basiszinssatz seit dem 06.12.2012 zu zahlen.

3

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.