Zahlung von 119 Euro nebst Zinsen seit 06.12.2012 KI-Titel
Schuldanerkenntnis · Zinsen · Vorläufige Vollstreckbarkeit · Kostenverteilung
Zivilrecht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 119,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von
5 % über den Basiszinssatz seit dem 06.12.2012 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
1
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 119,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von
2
5 % über den Basiszinssatz seit dem 06.12.2012 zu zahlen.
3
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.