VerfGH NRW Kammer Beschluss

Abweisung einstweiliger Anordnung wegen Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde KI-Titel

Verfassungsbeschwerde · Unzulässigkeit · einstweilige Anordnung · Landesverfassung · VerfGHG

Verfassungsrecht Eilantrag abgelehnt

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil die in der Hauptsache erhobene Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Darlegung der Möglichkeit, dass der Antragsteller in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte verletzt sein könnte (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG), unzulässig ist.