LG Hamburg 12. Zivilkammer Beschluss

Unterlassung der Nutzung geschützter Markenbezeichnungen in Online-Verkaufsplattformen KI-Titel

Markenrecht · einstweilige Verfügung · Unterlassung · Online-Handel · Markenmissbrauch

Marken- und Patentrecht

Tenor

I. Den Antragsgegnern wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann - wegen jeder Zuwiderhandlung

untersagt,

im Rahmen geschäftlicher Handlungen die Bezeichnungen „Kibek“ und/oder „Teppich Kibek“

1. im Quelltext der sog. Landingpages https://www. a..de/T.- K./s?k=T.+ K. und/oder https://www. a..de/T.- K.- T.e-D%C3%A4mm-Schutzmatten/s?k=T.+ K.&rh=n%3A11055271 zu verwenden und/oder verwenden zu lassen, solange auf der jeweiligen Landingpage keine Teppiche angeboten werden, die

- von der T.- K. GmbH stammen,

- von der T.- K. GmbH angeboten wurden oder werden und/oder

- nicht mit einer Marke der T.- K. GmbH gekennzeichnet sind

und/oder

2. in Seiten-URLs der sog. Landingpages https://www. a..de/T.- K./s?k=T.+ K. und/oder https://www. a..de/T.- K.- T.e-.../s?k=T.+ K ... zu verwenden und/oder verwenden zu lassen, solange auf der jeweiligen Landingpage keine Teppiche angeboten werden, die

- von der T.- K. GmbH stammen,

- von der T.- K. GmbH angeboten wurden oder werden

und/oder

- nicht mit einer Marke der T.- K. GmbH gekennzeichnet sind.

II. Die Antragsgegnerinnen haben die Kosten des Rechtsstreits je zu 1/2 zu tragen.

III. Der Streitwert wird auf 100.000,00 € festgesetzt.