LG Hamburg 32. Zivilkammer Beschluss

Richterablehnungsverfahren: Zurückweisung eines Befangenheitsantrags durch den abgelehnten Richter

Zivilrecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Orientierungssatz

Ein erkennbar rechtsmissbräuchlich erfolgter Befangenheitsantrag kann von dem abgelehnten Richter selbst zurückgewiesen werden.(Rn.1)

Tenor

1. Der Befangenheitsantrag vom 27.02.2017 wird zurückgewiesen.

2. Der Beschwerde vom 27.02.2017 wird nicht abgeholfen.

Gründe

1

Der Befangenheitsantrag konnte von dem abgelehnten Richter selbst zurückgewiesen werden. Er erfolgte erkennbar rechtsmissbräuchlich. Ohne sachliche Begründung werden alle beteiligten Richter pauschal abgelehnt. Dem dient das Richterablehnungsverfahren nicht.

2

Der Beschwerde war nicht abzuhelfen, da eine Beschwerde gegen den Beschluss vom 22.02.2017 nicht gegeben ist.