Unterlassung und Schadensersatz wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters KI-Titel
Gebrauchsmuster · Verletzung · Unterlassung · Schadensersatz · Berufungsverfahren
Tenor
I.
Die Klägerin wird mit ihren Ansprüchen auf Unterlassung, Rechnungslegung und Schadensersatz wegen Verletzung des deutschen Gebrauchsmusters durch den Vertrieb des Gerätes S M MP mit dem A (6 mm) und/oder dem T-Applikator (10 mm) und/oder dem E-Applikator (15 mm) abgewiesen.
Gründe
II.
Das am 1. Juni 2006 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf ist damit gegenstandslos.
III.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 375.000,-- € festgesetzt, wovon 125.000,-- € auf die Berufung der Klägerin und 250.000,-- € auf die Berufung der Beklagten entfallen.
Dr. K. F. G.