OLG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen Urteil

Unterlassung und Schadensersatz wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters KI-Titel

Gebrauchsmuster · Verletzung · Unterlassung · Schadensersatz · Berufungsverfahren

Gewerblicher Rechtsschutz

Tenor

I.

Die Klägerin wird mit ihren Ansprüchen auf Unterlassung, Rechnungslegung und Schadensersatz wegen Verletzung des deutschen Gebrauchsmusters durch den Vertrieb des Gerätes S M MP mit dem A (6 mm) und/oder dem T-Applikator (10 mm) und/oder dem E-Applikator (15 mm) abgewiesen.

Gründe

1

II.

2

Das am 1. Juni 2006 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf ist damit gegenstandslos.

3

III.

4

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

5

IV.

6

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

7

V.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 375.000,-- € festgesetzt, wovon 125.000,-- € auf die Berufung der Klägerin und 250.000,-- € auf die Berufung der Beklagten entfallen.

8

Dr. K. F. G.