Werden die Sicherungsstempel an den gesicherten Schrauben entwertet, erlischt die Eichung eines …
Strafrecht
Leitsatz
Werden die Sicherungsstempel an den gesicherten Schrauben entwertet, erlischt die Eichung eines Geschwindigkeitsmeßgeräts vorzeitig. Da u.a. die Verwendung eines zugelassenen, geeichten Gerätes für eine verwertbare Geschwindigkeitsmessung Voraussetzung ist, liegt eine solche bei Einsatz eines Gerätes, dessen Eichung erloschen ist, nicht vor.