VG Minden · Nordrhein-Westfalen Beschluss zitiert von 2
Ablehnung von einstweiligen Anordnungen KI-Titel
einzelne Anordnung · Verwaltungsverfahren · Streitwertfestsetzung
Verwaltungsrecht
Tenor
1. Die Anträge auf Erlass von einstweiligen Anordnungen werden abgelehnt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
3. Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.