VG Minden · Nordrhein-Westfalen Beschluss zitiert von 2

Ablehnung von einstweiligen Anordnungen KI-Titel

einzelne Anordnung · Verwaltungsverfahren · Streitwertfestsetzung

Verwaltungsrecht

Tenor

1. Die Anträge auf Erlass von einstweiligen Anordnungen werden abgelehnt.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

3. Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.