LG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen Verzichtsurteil

Abweisung von Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz KI-Titel

Verzichtsurteil · Schadensersatzpflicht · Kostenverteilung · vorläufige Vollstreckbarkeit

Zivilrecht

Tenor

Die Klägerin wird mit den Ansprüchen gegen die Beklagten auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert:

ursprünglich: 1.000.000,00 EUR

ab 21.04.2015 500.000,00 EUR

4b O 34/15Verkündet am 02.02.2016 Beihof, Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Gründe

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Landgericht Düsseldorf

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IM NAMEN DES VOLKES

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Verzichtsurteil

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In dem Rechtsstreit

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hat die 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf im schriftlichen Verfahren auf den Verhandlungsschlusszeitpunkt vom 21. Januar 2016 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Voß, die Richterin am Landgericht Dr. Thom und die Richterin am Landgericht Ginkel-Felekidis

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für R e c h t erkannt:

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Die Klägerin wird mit den Ansprüchen gegen die Beklagten auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht abgewiesen.

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Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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Streitwert:

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ursprünglich: 1.000.000,00 EUR

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ab 21.04.2015 500.000,00 EUR

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Dr. Voߠ Dr. Thom Ginkel-Felekidis

Vorsitzender Richter am Richterin am Landgericht Richterin am Landgericht

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Landgericht

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Beglaubigt

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Beihof

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Justizbeschäftigte