VerfGH NRW VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN Beschluss

Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Verfassungsgerichtsbeschluss KI-Titel

Rechtsbeschwerde · Unzulässigkeit · Verfassungsgerichtsbeschluss · rechtliches Gehör · Prozessuales Unrecht

Verfassungsrecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Der Rechtsbehelf gegen den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 17. Oktober 2023 wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs sind grundsätzlich nicht anfechtbar. Die Beschwerdeführerin hat auch nicht einen Fall groben prozessualen Unrechts oder einer Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör aufgezeigt, bei dem – wenn überhaupt – eine Gegenvorstellung bzw. Anhörungsrüge in Betracht kommen könnte (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 – VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7).