Die Hochschullehrerlaufbahn mit dem Ziel der Erlangung des Hochschulgrades "Professor" ist keine Ausbildung …
Sozialrecht
Leitsatz
Die Hochschullehrerlaufbahn mit dem Ziel der Erlangung des Hochschulgrades "Professor" ist keine Ausbildung iS § 2 Abs 2 S 1 Nr 1 BKGG, da hierfür weder eine planmäßige Ausgestaltung des Ausbildungsgangs besteht, noch ein Ausbildungsverhältnis zwischen dem Bewerber für den Hochschullehrerberuf und einem verantwortlichen Ausbilder. Dementsprechend ist die zu dem Berufsziel hinführende Promotion keine Ausbildung iS § 2 Abs 2 S 1 Nr 1 BKGG.