Berichtigung von Leerverkaufsverbot gemäß EU-LVVO KI-Titel
Leerverkaufsverbot · EU-LVVO · ESMA · ZPO § 319 · Berichtigungsbeschluss
Bank- und Kapitalmarktrecht
Tenor
Das Endurteil des Landgerichts Traunstein – 5. Zivilkammer – vom 24.05.2024 wird im Tatbestand S. 2, 8. Absatz wie folgt berichtigt:
„Die Beklagte erließ nach positiver Stellungnahme der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) mit Allgemeinverfügung vom 18.02.2019 ein zweimonatiges Verbot zur Begründung und Vergrößerung von Netto-Leerverkaufsoptionen („Leerverkaufsverbot“) gemäß Art. 20 Abs. 2 der VO (EU) Nr. 236/2012 (EU-LVVO) für … Aktien.“
Gründe
1
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.