AG Euskirchen · Nordrhein-Westfalen Abteilung 19 Beschluss zitiert von 1

AG Euskirchen – 19 F 2/18

Familienrecht

Tenor

Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Kosten werden nicht erstattet.