AG Euskirchen – 19 F 2/18
Familienrecht
Tenor
Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Kosten werden nicht erstattet.