LG Hamburg Beschluss

Zustellung von Klageschrift gegen Rat der Europäischen Union abgelehnt KI-Titel

Rechtshilfe · Hoheitliche Rechte · EU-Sanktionen · Zustellung · öffentlich-rechtliche Angelegenheit

Staatshaftungs- und Dienstvertragsrecht

Tenor

In der Sache

A. B. U.

- Kläger -

Prozessbevollmächtigte:

gegen

den Rat der Europäischen Union, Generalsekretariat,

- Beklagte -

wird die Zustellung der Klageschrift vom 08.12.2023 abgelehnt

Gründe

1

Der Kläger des anhängigen Rechtsstreits beantragt die Zustellung einer Klageschrift an den Rat der Europäischen Union, Generalsekretariat, ... 1048 Brüssel, Belgien, im Wege der internationalen Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen.

2

Grundsätzlich wird Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen geleistet, jedoch nur dann, wenn nicht in dem Verfahren, in dem die Zustellung erfolgen soll, Haftungen für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte („acta iure imperii“) geltend gemacht werden, vergleiche Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 Artikel 1 Abs.1 S. 1

3

Das Bundesamts für Justiz, mit Beteiligung des Auswärtigen Amts sowie dies Bundesministeriums der Justiz, hat sich in der Sache 324 O 78/23 gegen die Zustellung einer Streitverkündung an den Rat der Europäischen Union in Brüssel ausgesprochen. Insoweit wird auf die Stellungnahme in dem Verfahren 324 O 78/23 vom 17.01.2024 verwiesen.

4

Die Zustellung der Klageschrift an den Rat der Europäischen Union im Rahmen der . zivilgerichtlichen Rechtshilfe kommt gleichwohl nicht in Betracht, da es sich bei der zugrundeliegenden Streitigkeit um keine Zivil- und Handelssache handelt. Damit scheidet eine Zustellung nach der Verordnung (EU) Nr. 2020/1784 (Europäische Zustellverordnung) als auch eine Zustellung im vertraglosen Rechtshilfeverkehr in Zivilsachen aus. Die Klageschrift, die in dem vorliegenden Fall an den Rat der Europäischen Union, Generalsekretariat in Brüssel, zugestellt werden soll, stützt sich auf gegen den Kläger verhängte Sanktionen der Europäischen Union (Durchführungsverordnung (EU) 2022/336 des Rates vom 28.02.2022.

5

Die Zustellung der Klageschrift ist damit als öffentlich-rechtliche Angelegenheit anzusehen, soweit um Zustellung an den Ret der Europäischen Union ersucht wird. Eine Zustellung ist daher abzulehnen.