LG Aachen – 7 S 206/04
Zivilrecht Berufung zurückgewiesen
Tenor
wird die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Schleiden vom 5. 11. 2004 Aktenzeichen: 2 C 148/04 auf seine Kosten gem. § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig als unbegründet zurückgewiesen, weil die Kammer nach Prüfung der Berufungsbe-gründung zur Überzeugung gelangt ist, dass das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat.
Zur Begründung nimmt das Gericht auf den Inhalt der Verfügung vom 17.02.2005 Be-zug.
Wert der Berufung: bis 5.000 Euro
Aachen, den 21. März 2005
Landgericht, 7. Zivilkammer
A C D