LG Aachen · Nordrhein-Westfalen 7. Zivilkammer Beschluss

LG Aachen – 7 S 206/04

Zivilrecht Berufung zurückgewiesen

Tenor

wird die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Schleiden vom 5. 11. 2004 Aktenzeichen: 2 C 148/04 auf seine Kosten gem. § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig als unbegründet zurückgewiesen, weil die Kammer nach Prüfung der Berufungsbe-gründung zur Überzeugung gelangt ist, dass das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat.

Zur Begründung nimmt das Gericht auf den Inhalt der Verfügung vom 17.02.2005 Be-zug.

Wert der Berufung: bis 5.000 Euro

Aachen, den 21. März 2005

Landgericht, 7. Zivilkammer

A C D