Stellt jemand einen Eilantrag im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan, nachdem er einen zunächst …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Stellt jemand einen Eilantrag im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan, nachdem er einen zunächst gestellten Antrag aus formell-rechtlichen Gründen zurückgenommen hat, begründet der Auftrag der Antragsgegnerin gegenüber ihrem Verfahrensbevollmächtigten eine neue Angelegenheit im Sinne des § 13 Abs 2 S 1 BRAGO (BRAGebO).