LSG Hessen 5. Senat Urteil LS

Eine prozessbeendende Erklärung (hier: Berufungsrücknahme) kann in der Regel nicht mit der Begründung …

Sozialrecht

Leitsatz

Eine prozessbeendende Erklärung (hier: Berufungsrücknahme) kann in der Regel nicht mit der Begründung widerrufen werden, Ursache für die Erklärung sei ein fehlerhafter gerichtlicher Hinweis zur materiellen Rechtslage gewesen.