Bei einer Förderung der Verkäufer oder der Lieferungen kommt es zur Strafbarkeit der Verstöße gegen das …
Strafrecht
Leitsatz
Bei einer Förderung der Verkäufer oder der Lieferungen kommt es zur Strafbarkeit der Verstöße gegen das Irak-Embargo (Art. 2 Nr. 3 EGVO Nr. 2340/90 vom 08.08.1990). Voraussetzung hierfür ist eine unter § 27 StGB subsumierbare Hilfeleistung zu einer fremden Tat.