OLG Brandenburg 1. Zivilsenat Beschluss

Rücknahme der Berufung in Zivilverfahren KI-Titel

Rücknahme der Berufung · ZPO § 516 Abs. 3 · Kostenverteilung · Streitwertfestsetzung

Zivilrecht

Tenor

Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 25.000,00 € festgesetzt.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.