OVG Saarland 2. Senat Beschluss LS

Bestellung des Beirats einer Stiftung durch die Stiftungsaufsicht

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Einzelfall, in dem das Rechtsschutzinteresse infolge der Selbstergänzung des Beirats entfallen ist

Tenor

Zu dem Verfahren wird Herr C., A-Straße, A-Stadt gemäß § 65 VwGO beigeladen, da seine rechtlichen Interessen durch die Entscheidung berührt werden.

Die Beiladung ist unanfechtbar (§ 65 Abs. 4 Satz 3 VwGO).