Die Aufsichtspflicht wird nicht verletzt, wenn die Aufsichtsperson ein fünfjähriges Kind zusammen mit anderen …
Zivilrecht
Leitsatz
Die Aufsichtspflicht wird nicht verletzt, wenn die Aufsichtsperson ein fünfjähriges Kind zusammen mit anderen Kindern allein vor dem Haus spielen läßt, auch wenn sie im Haus bleibt. Dies gilt auch, wenn es sich um einen Parkplatz vor einer Gastwirtschaft handelt. (siehe auch BGH VersR 1993, 485)